Gesundheitshunderter der SVA


GENERELLE
INFORMATIONEN ZUM GESUNDHEITSHUNDERTER

Die SVA der gewerblichen Wirtschaft unterstützt ihre Versicherten beim
eigenverantwortlichen Umgang mit der persönlichen Gesundheit:

• Versicherte, die aktiv zum Erhalt ihrer Gesundheit beitragen und ihre
Gesundheitsziele des Programms „Selbständig gesund“ erfüllen, zahlen nur den
halben Selbstbehalt - also 10 statt 20 Prozent für alle ärztlichen und
z
ahnärztlichen Behandlungen

• Zur Unterstützung bei der Erreichung der Gesundheitsziele bietet die SVA im
Rahmen von \"Fit zu mehr Erfolg\" verschiedene Angebote an, die bei
der Lebensstil-Änderung helfen sollen. Ein Angebot davon ist der
Gesundheitshunderter, durch den Versicherte jährlich einen Kostenzuschuss von
100 € für Programme zu den Themen Bewegung, Ernährung, mentale Gesundheit und
Rauchfreiheit erhalten können

Shiatsu
wurde im Bereich \"Mentale Gesundheit – Entspannung“ aufgenommen. Die SVA
ermöglicht dadurch Versicherten einen Kostenzuschuss bei der Inanspruchnahme
von Shiatsu-Behandlungen bei einer/m qualifizierten Shiatsu-Praktizierenden.



KRITERIEN FÜR DEN GESUNDHEITSHUNDERTER

• Der Gesundheitshunderter kann ein Mal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
• Die Mindestinvestitionen für gesundheitsförderliche Angebote betragen 150 €.
• Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach
dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer,
Gewerbepensionistinnen bzw. Gewerbepensionisten, mitversicherte /
anspruchsberechtigte Angehörige).
• Ein Gesundheitscheck (=Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten
Jahres vor Antragstellung absolviert.
• Das Anbieterprofil für die betreffende Maßnahme wird durch den/die
Anbieter/in erfüllt.
• Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses „SVA
Gesundheitshunderter“ an die betreuende Landesstelle.
• Dem Antragsformular liegen
o die Kopie des Vorsorgeuntersuchung-Befundblattes und
o die Rechnungskopie(n) der durchgeführten Leistung
bei.
• Auf der Rechnung muss die Ausbildung und Qualifikation des Anbieters ersichtlich
sein.
• Sofern der Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kann der
Kostenzuschusses „SVA Gesundheitshunderter“ ein Mal pro (Kalender-)Jahr in der
Höhe von 100 € ausbezahlt werden.